Styropor-Entsorgung gestoppt

Seit 1. Oktober 2016 gelten Dämmplatten aus Polystyrol – besser bekannt unter dem Markennamen Styropor – als gefährlicher Abfall.

Nahezu alle Styroporplatten, die in Deutschland bis Ende 2014 produziert wurden, enthalten das mittlerweile verbotene Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan). HBCD gilt als sehr langlebiger organischer Schadstoff, der ohne nennenswerte Abbauvorgänge in der Umwelt verbleibt und gesundheitsschädlich ist. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, Dämmstoffe aus Styropor mit einem HBCD-Gehalt von mehr als 1.000 mg/kg OS als gefährlichen Abfall einzustufen.

Die Folgen dieser Neuklassifizierung sind gravierend: Bislang konnten Müllverbrennungsanlagen die Styroporplatten zusammen mit anderem Abfall verbrennen. Laut der neuen Verordnung sind sie jedoch dazu verpflichtet, Styropor gesondert zu verbrennen – für viele technisch kein Problem, doch die meisten Standorte dürfen diese Materialien aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht annehmen. Zusätzlich erschwert der ohnehin durch Engpässe gekennzeichnete Verbrennungsmarkt – vielerorts spricht man schon von Entsorgungsnotstand – die Entsorgung dieser Abfallfraktion erheblich. So nehmen viele Firmen Styropor schlicht nicht mehr an. Schon jetzt ist ein enormer Rückstau bei Containerdiensten und Wertstoffhöfen entstanden.

Frank Demmig: „Vor diesem Hintergrund können wir die fachgerechte Entsorgung momentan nicht absichern und sind vorerst gezwungen, weder Misch- noch Monofraktionen von Baustyropor anzunehmen.“ Auch Teerpappen und Bitumenabfälle, die Styropor-Anhaftungen haben, fallen unter die neue Verordnung. „Wir hoffen, dass die schwierige Entsorgungs- und Rechtslage schnellstmöglich geklärt wird, so dass wir unseren Kunden wieder unseren vollen Service bieten können“, so der Geschäftsführer der Container Becker GmbH.

Weitere Informationen stellt Ihnen das Umweltbundesamt hier zur Verfügung.

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